Zeitumfang der Betreuung
Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B.
- lebt der Betroffene in einer Einrichtung
- lebt der Betroffene in der eigenen Häuslichkeit, zur Miete oder Untermiete
- ist der Betroffene mittellos (Staatskasse zahlt)
- ist der Betroffene vermögend (Selbstzahler)
Unsere Betreuungskanzlei prüft den Einzelfall und wird die gesetzlichen Vorgaben keinesfalls unterschreiten!
Sie sind bei uns in den besten Händen in vielerlei Hinsicht
- qualitativ und quantitativ
- fachlich
- menschlich
Wir blicken auf über 20 Jahre Berufserfahrung zurück und hatten eine Vielzahl von Kontakten zu Betroffene, Angehörige, Gerichten, Ärzte, Banken, Rechtsanwälte, Behörden