Zeitumfang der Betreuung

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B.

  • lebt der Betroffene in einer Einrichtung 
  • lebt der Betroffene in der eigenen Häuslichkeit, zur Miete oder Untermiete
  • ist der Betroffene mittellos (Staatskasse zahlt)
  • ist der Betroffene vermögend (Selbstzahler)

 

Unsere Betreuungskanzlei prüft den Einzelfall und wird die gesetzlichen Vorgaben keinesfalls unterschreiten!

Sie sind bei uns in den besten Händen in vielerlei Hinsicht

  • qualitativ und quantitativ
  • fachlich
  • menschlich

 

Wir blicken auf über 20 Jahre Berufserfahrung zurück und hatten eine Vielzahl von Kontakten zu Betroffene, Angehörige, Gerichten, Ärzte, Banken, Rechtsanwälte, Behörden